Formulare 

Hier haben wir für Sie unsere wichtigsten

Formulare zum Download bereitgestellt

Hinweise zum Geldwäschegesetz (GwG)


Notare sind Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG, soweit sie an den dort aufgeführten Geschäften aktiv mitwirken, in erster Linie sind dies Immobilienkäufe, gesellschaftsrechtliche Vorgänge und Verwahrungstätigkeiten. Diese Geschäfte unterliegen zur Prävention gegen Geld-wäsche und Terrorismusfinanzierung den erhöhten Anforderungen des Geldwäschegesetzes oberhalb des Schwellenwerts von € 10.000,00. Dann sind Notare unter anderem verpflichtet, Informationen zur Identifizierung aller Urkundsbeteiligten zu erfragen. Solange diese Informationen nicht vorliegen, dürfen Notare eine geldwäscherelevante  Beurkundung nicht vornehmen. 


Dementsprechend möchten uns natürliche Personen den Fragebogen GwG_1 (bei mehreren Personen bitte jeweils einzeln) ausgefüllt und unterzeichnet sowie eine Farbkopie Ihres gültigen Lichtbild-ausweises zur Verfügung stellen. 


Juristische Personen oder Personengesellschaften bzw. deren Vertreter möchten uns den Fragebogen GwG_2 ausgefüllt und unterzeichnet zur Verfügung stellen. Darüber hinaus ist zur Feststellung des bzw. der wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschafter ein aktueller Auszug aus dem Trans-parenzregister erforderlich. Wirtschaftlich Berechtigte sind alle natürlichen Personen, die un-mittelbar oder mittelbar (bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur) mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile innehaben oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (§ 3 Absatz 2 GwG).


Sollten Eigenkapitalmittel aufgebracht, also das zu zahlende Kapital nicht voll von einem Kreditinstitut finanziert werden, ist uns ergänzend der Fragebogen GwG_3 (verstärkte Sorgfaltspflichten) ausgefüllt und unterzeichnet sowie unter Beifügung von abschriftlichen Nachweisen (Kontoauszug mit ent-sprechendem Guthaben, Grundstückskaufvertrag, Erbnachweis, Darlehen- bzw. Schenkungsvertrag pp.) zur Verfügung zu stellen.


Übermitteln Sie uns bitte sämtliche erforderlichen Unterlagen zeitnah vor der Beurkundung, gerne digital per E-Mail oder per Briefpost. Sollten Sie Fragen zur Ausfüllung der Formulare oder darüber hinaus haben, können Sie sich gerne per E-Mal oder fernmündlich an unser Team wenden.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

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